Energieberatung Mittelstand:
Allgemeine Informationen:
Die Energieberatung ist ein wichtiges Instrument, um in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch qualifizierte und unabhängige Beratung Informationsdefizite abzubauen und
Energiesparpotenziale im eigenen Unternehmen zu erkennen und Energieeinsparungen zu realisieren.
Die Energieberatung soll dabei wirtschaftlich sinnvolle Energieeffizienzpotenziale in den Bereichen Gebäude und Anlagen als auch beim Nutzerverhalten aufzeigen. Ziel dieses Programms ist es daher,
die Anzahl der durchgeführten Energieberatungen in KMU weiter voran zu bringen und damit vorhandene Energieeinsparpotenziale zu heben. Darüber hinaus soll auch die Umsetzung der
aufgedeckten Einsparpotenziale bis hin zur Inbetriebnahme von Maßnahmen durch Energieberater begleitet werden, um die Umsetzungsquote weiter zu erhöhen. Durch sparsame Energieverwendung in
Unternehmen kann ein wesentlicher Beitrag zur Energiesicherheit in Deutschland und zum Klimaschutz geleistet werden.
Bei den geförderten Energieberatungen handelt es sich um hochwertige Energieaudits im Sinne der EU-Energieeffizienzrichtlinie.
Für Antragsteller kann es zum systematischen und zielgerichteten Erfahrungsaustausch förderlich sein, sich untereinander zu vernetzen, etwa im Rahmen der "Initiative
Energieeffizienz-Netzwerke".
Antragsberechtigte:
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in
Deutschland, die
weniger als 250 Personen beschäftigen und
einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben.
Nicht antragsberechtigt sind jedoch insbesondere Unternehmen, denen eine Entlastung im Rahmen des Spitzenausgleichs (§ 10 Stromsteuergesetz und § 55 Energiesteuergesetz) gewährt wird sowie
Unternehmen, die im laufenden oder im vergangenen Kalenderjahr einen Antrag nach den §§ 63 ff. EEG (Besondere Ausgleichsregelung) gestellt haben.
Art und Höhe der Förderung
Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro, beträgt die Zuwendung 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten einschließlich einer eventuell in Anspruch genommenen
Umsetzungsberatung, jedoch maximal 8.000 Euro.
Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von maximal 10.000 Euro, beträgt die Zuwendung 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten einschließlich einer eventuell in Anspruch genommenen
Umsetzungsberatung, jedoch maximal 1.200 Euro.
Sanierungskonzept und Neubauberatung für Nichtwohngebäude
Allgemeine Informationen
Im Rahmen des zweiten Fördermoduls wird die Energieberatung zur Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts von Nichtwohngebäuden, entweder in Form eines Sanierungsfahrplans oder in Form
einer umfassenden Sanierung oder die Neubauberatung für Nichtwohngebäude gefördert. Der durchführende Berater stellt den Antrag und erhält die Zuwendung.
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die als Energieberater die folgenden Anforderungen erfüllen und der Bewilligungsbehörde nachweisen:
- Die Voraussetzungen für die Ausstellung von Energieausweisen für Nichtwohngebäude nach § 21 der Energieeinsparverordnung (EnEV) ohne Beschränkung
der Nachweisberechtigung,
- eine Weiterbildung zur Anwendung der DIN V 18599 für Nichtwohngebäude mit einer Mindeststundenzahl von 50 Unterrichtseinheiten erfolgreich absolviert haben und
- eine mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit, bei der praxisbezogene Kenntnisse über die Energieberatung von Gebäuden erworben wurden, nachweisen.
Bei Antragstellung durch eine juristische Person ist die Energieberatung durch eine entsprechend qualifizierte natürliche Person durchzuführen.
Gegenstand der Förderung
Im Rahmen des zweiten Fördermoduls sollen kommunale Gebietskörperschaften, deren Eigenbetriebe, kommunale Zweckverbände, Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund sowie gemeinnützige
Organisationsformen eine Förderung für ein energetisches Sanierungskonzept erhalten. Dies kann in Form eines Sanierungsfahrplans erfolgen, oder als umfassende Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus 70
bzw. 100 oder einem KfW-Effizienzhaus Denkmal. Auf Grundlage dessen, sollen wirtschaftlich sinnvolle Investitionen in die Energieeffizienz aufgezeigt und dargestellt werden. Alternativ wird eine
Neubauberatung für Nichtwohngebäude gefördert, basierend auf dem KfW-Effizienzhausstandard (EH 55 oder EH 70).
Gegenstand der Beratung sind Nichtwohngebäude, die sich im Bundesgebiet befinden. Das energetische Sanierungskonzept und die Neubauberatung haben sich jeweils auf ein einzelnes Nichtwohngebäude zu
beziehen.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses an den antragstellenden Berater gewährt. Sie wird als Projektförderung auf Ausgabenbasis bewilligt.
Förderfähig ist jeweils das Netto-Beraterhonorar.
Die Zuwendung beträgt bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal 15.000 Euro. Für die Präsentation des Beratungsberichts durch den Berater in Entscheidungsgremien des Beratenen kann
zusätzlich eine Zuwendung in Höhe von 500 Euro beantragt werden.
Die Energieberatung bzw. Neubauberatung des Nichtwohngebäudes kann nur einmal im Rahmen dieser Richtlinie gefördert werden. Der Antragsteller hat die Möglichkeit, mehrere Beratungen an verschiedenen
Objekten bei demselben Beratungsempfänger durchzuführen.
Förderung von Querschnittstechnologien
Aktueller Hinweis
Die Richtlinie zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien im Mittelstand vom 17.12.2014 endete am 31.12.2015. Das Förderprogramm wird in veränderter Form voraussichtlich im zweiten
Quartal 2016 fortgeführt. Zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) und im Rahmen der Maßnahme „Abwärme besser nutzen“ soll insbesondere ein weiterer Fokus auf Maßnahmen zur
Abwärmevermeidung und -nutzung liegen.
Bitte beachten Sie, dass eine Förderung von LED-Beleuchtung nicht mehr vorgesehen ist.
Neue Förderung: Energieeffizienz optimieren
05.02.2016 | Neue Förderung:
Mit unseren Spezialisten optimieren Landwirte die Energieeffizienz ihres Betriebes!
Seit dem 1. Januar 2016 fördert der Bund Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in landwirtschaftlichen Betrieben. Landwirte können sich ab sofort bei unseren Spezialisten informieren und die
Energieeffizienz ihres Betriebes optimieren. Nicht nur die Einsparmaßnahmen sondern bereits die Beratungs-leistungen und Schulungen sind förderfähig.
Programm 276 KFW Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren Energiekosten im Gewerbegebäude
senken
Das Wichtigste in Kürze
- Zinssatz ab 1,00 % effektiv
- Förderung gewerblich genutzter Nichtwohngebäude - Neubau und Sanierung, auch Einzelmaßnahmen
- Je besser die Energieffizienz, desto mehr Förderung
- Günstige Zinssätze und bis zu 17,5 % Tilgungszuschuss
- Für Unternehmen und Freiberufler ohne Beschränkungen durch die Umsatzgröße
Wir fördern den Neubau, den Ersterwerb und die Sanierung gewerblich genutzter Nichtwohngebäude mit dem Ziel der Energieeinsparung und Minderung des CO2-Ausstoßes, im Einzelnen:
Energetische Sanierung gewerblich genutzter Nichtwohngebäude, die einen der folgenden Effizienzhausstandards für Bestandsgebäude erreichen:
- KfW-Effizienzhaus 70
- KfW-Effizienzhaus 100
- KfW-Effizienzhaus Denkmal
Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz
a) Wärmedämmung
b) Fenster, Vorhangfassaden, Außentüren und Tore, Ladestellen
c) Sommerlicher Wärmeschutz
d) Lüftung und Klima inkl. Wärme- und Kälterückgewinnung, Abwärmenutzung
e) Wärme- und Kälteerzeugung, -verteilung und -speicherung, Kraft-Wärme- bzw. Kraft-Wärme-Kälte-Kopplungsanlagen
f) Beleuchtung
g) Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Gebäudeautomation
Neubau energieeffizienter, gewerblich genutzter Gebäude, die einen der folgenden Effizienzhausstandards für Neubauten erreichen:
- KfW-Effizienzhaus 55
- KfW-Effizienzhaus 70
Maßnahmen zur Vorbereitung, Realisierung und Inbetriebnahme
z. B. Nebenarbeiten, Planungskosten und Energiemanagementsysteme
Zinssätze und Laufzeiten
Ihren individuellen Zinssatz ermittelt Ihre Bank anhand Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität Ihrer Sicherheiten.
Informationen zu Laufzeiten und Zinsen entnehmen Sie bitte der Konditionenübersicht.
Die Mindestlaufzeit beträgt generell 2 Jahre.
Kredithöhe und Auszahlung
in der Regel bis zu 25 Mio. Euro pro Vorhaben
bis zu 100 % Ihrer Investitionskosten
100 % des Kreditbetrages werden ausgezahlt.
Während der tilgungsfreien Zeit zahlen Sie nur Zinsen – danach gleich hohe vierteljährliche Raten zuzüglich Zinsen auf den noch zu tilgenden Kreditbetrag.
Sie können Ihren Kredit ganz oder teilweise außerplanmäßig tilgen – gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Die Rückzahlung erfolgt über Ihre Bank.
weiteres unter: https://www.kfw.de
Programm 294 Kredit
Ab 1,00
% p.a. eff.
KfW-Energieeffizienzprogramm – Abwärme
Für Vorhaben
zur Abwärmevermeidung und Abwärmenutzung
Das Wichtigste in Kürze
ab 1,00 % effektiver
Jahreszins
bis zu 25 Mio. Euro pro Vorhaben
Finanzierung bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten
attraktiver Tilgungszuschuss
Dieses KfW-Programm wird im Rahmen der "Offensive Abwärmenutzung" des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) gefördert.
Mit dem KfW-Energieeffizienzprogramm – Abwärme fördern wir Investitionen innerhalb Deutschlands in die Modernisierung, die Erweiterung oder den Neubau von Anlagen zur Vermeidung oder
Nutzung von Abwärme:
Innerbetriebliche Vermeidung und Nutzung von Abwärme, zum Beispiel:
Prozessoptimierung
Umstellung von Produktionsverfahren auf energieeffiziente Technologien zur Vermeidung bzw. Nutzung von Abwärme
Dämmung/Isolierung von Anlagen, Rohrleitungen und Armaturen
Rückführung von Abwärme in den Produktionsprozess
Vorwärmung von anderen Medien
Stromeffizienzmaßnahmen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Abwärmemaßnahme
Außerbetriebliche Nutzung von Abwärme
Auskopplung der Abwärme
Verbindungsleitungen zur Weitergabe von Wärme
Verstromung von Abwärme, zum Beispiel
Organic Rankine Cycle (ORC)-Technologie
Erdgasentspannungsturbinen (GET-Anlagen)
Abwärmekonzept sowie Umsetzungsbegleitung und Controlling
Aufwendungen für die Erstellung des Abwärmekonzepts einschließlich Umsetzungsbegleitung und Controlling durch externe Sachverständige
Weiteres unter: www.kfw.de/