Gutachten für Ihre Immobilie
Privatgutachten werden im Falle von Bauabnahmen, baubegleitender Qualitätskontrolle und im Falle von Bauschäden durchgeführt. Ein Privatgutachten ist nicht rechtsverbindlich, stellt jedoch eine wichtige Grundlage für ein eventuell erforderliches Gerichtsverfahren dar. Aber auch bei der Prüfung und als Argumentation gegen ein bereits vorliegendes Gerichtsgutachten ist oftmals ein Privatgutachten erforderlich.
Gerichtsgutachten werden direkt von den Amts- und Landgerichten beauftragt. Die dort gestellten Fragen werden oftmals durch ein vorab eingeholtes Privatgutachten präzisiert. Gerichtsgutachten werden meist von ö.b.u.v. Sachverständigen neutral, objektiv und unabhängig erstellt.
Das Schiedsgutachten ist ein Sonderfall eines Privatgutachtens.
Auftraggeber sind beide streitenden Parteien. Die Ergebnisse des Schiedsgutachten sind rechtsverbindlich, womit ein späteres Gerichtsverfahren vermieden werden soll. Dies spart den beiden Parteien in erster Linie Zeit und Kosten.